Der Arbeitsamtblogger

Seit dem 01. April 2005 bin ich arbeitslos. Jetzt drücke ich mich öfter als mir lieb ist und länger als ich mir wünsche auf dem Arbeitsamt rum. In diesem Blog veröffentliche ich meine Eindrücke, Erlebnisse und gelegentlich auch Informationenen und Tips -- ich bin der Arbeitsamtblogger.

Montag, Juni 06, 2005

Googlesuchen

Wie jeder anständige Blogger habe auch ich meine Zugriffstatistik fest im Blick. Interessant dabei sind die Suchen, die über Google auf dieser Seite aufschlagen:
  • arbeitsamtblogger -- das ist nachvollziehbar
  • Insolvenzgeldstelle Berlin Telefonnummer -- offensichtlich bin ich nicht der Einzige, der auf der Webseite des Arbeitsamtes nichts finden kann
  • tips zum arbeitslos bleiben -- dazu wird der Suchende hier nichts finden können
NB: Ich finde es bezeichnend, daß diese Seite die einzige ist, die Google zur Suche nach der Telefonnummer der Insolvenzgeldstelle ausspuckt. Das bestärkt mich in meiner Kritik am Internetauftritt des Amtes: Er taugt einfach nichts.

Mittwoch, Juni 01, 2005

Zwischen den Stühlen

Das passt: ich kämpfe jetzt nicht mehr nur mit dem Arbeitsamt, nein nun auch noch mit der Techniker Krankenkasse (TK).

Am 01.04., meinem ersten Tag ohne Arbeit, wurde meine jüngste Tochter krank. Da ich nicht mehr der Hauptverdiener war, ging nicht meine Frau sondern ich mit ihr zum Arzt und blieb mit ihr zuhause. Damit konnte ich mich nicht arbeitslos melden, sondern mußte bis zum 04.04. warten (der 01.04. war ein Freitag). Dementsprechend bekam ich auch erst ab 04.04. Arbeitslosengeld.

Nun ist es nicht meine Schuld, daß Kinder auch mal krank werden. Also kontaktierte ich einen Verwandten, der beim Arbeitsamt arbeitet, um herauszufinden, ob ich nicht trotzdem ab 01.04. Arbeitslosengeld beziehen könnte. Er klärte mich auf, daß es 3 Kriterien für den Bezug von Arbeitslosengeld gibt:
  1. man hat keine Arbeit
  2. man ist arbeitslos gemeldet
  3. man steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
Punkt 3 sei bei mir nicht erfüllt; ich hätte das Kind gehütet und damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden.

Das leuchtet mir ein.

Also sendete ich den Krankenschein an die TK. Einige Tage später bekam ich einen Brief, mit der Bitte, mal anzurufen. Die Sachbearbeiterin erklärte mir, ich könne kein Krankengeld auf die Krankheit des Kindes bekommen. Dieses sei eine Lohnersatzleistung und da ich zum Zeitpunkt der Krankheit erwerbslos war, ergo keinen Lohn bekam, könne ich auch die Lohnersatzleistung nicht bekommen.

Ist das nicht fantastisch? Jetzt sitze ich zwischen den Stühlen und kann mir überlegen, wie ich eine der Parteien dazu bekomme, für die 3 Tage zu zahlen.

Um ein Zitat von Douglas Adams abzuwandeln:
Mit Arbeitsamt und Krankenkasse zu verhandeln scheint so erfolgreich, wie der Versuch ein Steak zu braten, in dem man eine Reihe von Leuten nacheinander in die Küche kommen und auf das Steak pusten läßt.