Scheinselbständigkeit
Wie schon öfter erwähnt, werde ich mich selbständig machen und mich dabei für 6 Monate durch das Arbeitsamt fördern lassen. Klar ist: das Arbeitsamt möchte keine Scheinselbständigkeit fördern. Da offensichtlich nicht jeder weiß, was darunter fällt, gibt das Arbeitsamt ein paar schöne Beispiele:
Unterfrachtführer, Kurierfahrer, die nur für ein Unternehmen arbeiten, Ausbeiner (Fleischzerleger) in Schlachthöfen, Regalauffüller in Warenhäusern und Eisenbieger.
1 Comments:
Mitleid mit den Angestellten des Amtes habe ich ständig.
Es ist nur schade, daß klassische freiberufliche Tätigkeiten wie Eisenbieger oder Ausbeiner in den Verdacht der Scheinselbständigkeit gerückt werden.
Ich meine, Büroklammern auf und zu biegen, daß könnte ich schon an einen Dienstleister outsourcen, wenn ich dürfte.
Kommentar veröffentlichen
<< Home