Scheinselbständigkeit
Wie schon öfter erwähnt, werde ich mich selbständig machen und mich dabei für 6 Monate durch das Arbeitsamt fördern lassen. Klar ist: das Arbeitsamt möchte keine Scheinselbständigkeit fördern. Da offensichtlich nicht jeder weiß, was darunter fällt, gibt das Arbeitsamt ein paar schöne Beispiele:
Unterfrachtführer, Kurierfahrer, die nur für ein Unternehmen arbeiten, Ausbeiner (Fleischzerleger) in Schlachthöfen, Regalauffüller in Warenhäusern und Eisenbieger.


3 Comments:
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Was Du auch immer nur hast. Vor einigen Jahren hat unser aller bundestag eine neufassung des gesetzes über oder gegen scheinselbständigkeit beschlossen. Damals zeigte sich, dass die damen und herren abgeordneten auch nicht begriffen, was sie eigentlich beschliessen sollten. Die regierung fand es gut, also fanden es die meisten abgeordneten auch gut. So ist das nun einmal in der sog. demokratie. Dass nun heute das arbeitsamt sich entsprechend äußert, ist doch nur normal. Die damen und herren mitarbeiter des arbeitsamtes sind nun einmal nicht schlauer als unsere damen und herren abgeordneten. Kann man wirklich nicht verlangen. Da könntest Du schon ein bisschen mitleid entwickeln und froh sein, dass du nicht fleischhauer oder ähnliches geworden bist.
Mitleid mit den Angestellten des Amtes habe ich ständig.
Es ist nur schade, daß klassische freiberufliche Tätigkeiten wie Eisenbieger oder Ausbeiner in den Verdacht der Scheinselbständigkeit gerückt werden.
Ich meine, Büroklammern auf und zu biegen, daß könnte ich schon an einen Dienstleister outsourcen, wenn ich dürfte.
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