Warum nur überraschts mich nicht?
23.05.2005
Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Sehr geehrter Herr Arbeitsamtblogger,
Ich bitte um die Einreichung des Originals des Krankenscheins. Wichtig ist, wer durch den Arzt als betreuende Person auf der Rückseite eingetragen wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Sachbearbeiterin
26.05.2005
Sehr geehrte Frau Sachbearbeiterin,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.05.2005 übersende ich Ihnen den Krankenschein. Das Original liegt der Techniker KK vor.
Als ich mich am 04.04.2005 arbeitslos gemeldet habe, wurde mir von der zuständigen Mitarbeiterin geraten, den Krankenschein bei der Krankenkasse einzureichen und eine Kopie des Krankenscheins dem Antrag auf Arbeitslosengeld bei zulegen. Das habe ich getan.
Die Krankenkasse lehnt die Zahlung des Krankengeldes mit der Begründung ab, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes sei eine Lohnersatzleistung. Da ich am 01.04.2005 erwerbslos war und dementsprechend keinen Lohn erhalten habe, könne mir die Lohnersatzleistung nicht gewährt werden. Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob der Zeitpunkt meiner Arbeitslosigkeit auf den 01.04.2005 vorverlegt werden kann.
Da sich das Original des Krankenscheins weiterhin bei der Techniker KK befindet, habe ich für Ihre Unterlagen ein Duplikat ausstellen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsamtblogger
29.06.2005
Mein Schreiben vom 23.05.2005
Sehr geehrter Arbeitsamtblogger,
auf mein o.a. Schreiben hinsichtlich des Einreichens des Krankenscheinoriginals haben Sie bis heute nicht geantwortet. Bitte teilen Sie mir den Stand der Angelegenheit mit.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Sachbearbeiterin, die jetzt einen anderen Namen hat
02.07.2005
Sehr geehrte Sachbearbeiterin mit dem anderen Namen,
bereits am 26.05.2005 habe ich Ihnen den Krankenschein zugesendet. Dieser scheint in Ihrem Hause verloren gegangen zu sein. Gern habe ich Ihnen eine dritte Kopie des Krankenscheins ausstellen lassen. Ich hoffe, er erreicht Sie. In der Anlage finden Sie mein Schreiben vom 26.05.2005.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Arbeitsamtblogger
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